Diese Veranstaltung findet Online via ZOOM statt.
Seit dem 1.8.2013 gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf Betreuung in Kindertagesstätten. Daneben bauen die Bundesländer
bereits seit Jahren die Ganztagsbetreuung in Grundschulen aus. Hinzu tritt die in vielen Regionen dynamische Entwicklung der Bevölkerungszahlen. Deshalb haben viele Kommunen in Deutschland einen fortwährend ansteigenden Bedarf an Schul- und Kita-
Kapazitäten, um ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden zu können. Bei dieser Bedarfsdeckung müssen Kommunen zahlreiche (vergabe-)rechtliche Vorgaben beachten. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig, ebenso die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere beim Einsatz von Fördermitteln. Aufgrund ihrer umfassenden Erfahrung bei der anwaltlichen Begleitung solcher Vorhaben geben die Referenten in diesem Intensivseminar zahlreiche Praxishinweise und zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Inhalte des Seminars (Themen):
- Einführung und Grundlagen.
- Erste wichtige Weichenstellung: Eigenrealisierung oder Investorenmodell?
- Vergaberechtliche Rahmenbedingungen.
- Unterschiedliche Vergabekonzepte für Planung und Bau: Einzelgewerke, Gesamtvergabe, Planung und Bau aus einer Hand.
- Folgefrage: Betrieb von Kindertagesstätten – Abgrenzung Dienstleistungsauftrag von Zuwendungsmodell und Konzessionsmodell. Zuschuss oder Entgelt. Festbetragsfinanzierung oder Defizitausgleich.
- Vergabe- und zuwendungsrechtliche Aspekte beim Einsatz von Fördermitteln.
- Vergaberechtliche Einordnung aller Handlungsoptionen.
- Fazit, Abschlussdiskussion.
Zielgruppe:
Kommunale Entscheidungsträger und Mitarbeiter des Fachbereichs, Rechnungsprüfungsamts, Rechtsamts etc