Vergaberecht: „Die produktneutrale Ausschreibung“

Datum: 17. August 2026

390,00 

Veranstaltungsort

Hannover

ReferentIn

16 Plätze frei

Artikelnummer: 17082026 Kategorie:
Beschreibung

Diese Veranstaltung findet im Sitzungssaal des NSGB statt.

Aufgrund des Grundsatzes der „Produktneutralität“ darf die Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion, Herkunft, ein besonderes Verfahren, auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verweisen, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden (§ 31 Abs. 6  VgV).

Soweit die vergaberechtliche Regelung. In diesem Spannungsfeld bewegen sich öffentliche Auftraggeber, wenn sie in ihrer Leistungsbeschreibung z.B. ein konkretes Produkt beschreiben, wird der Wettbewerb in der Regel eingeschränkt oder es entsteht ein Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen, die die genannte Produktion etc. anbieten können.

Dieses Seminar zeigt die Problematik der „Produktneutralität“ auf:

Was ist bei der Erstellung einer Leistungsbeschreibung bezüglich der Produktneutralität zu beachten? Wann kann die Produktneutralität verletzt werden? Was ist bei technischen Schwierigkeiten zu beachten? Produktneutrale Ausschreibung oder Leistungsbestimmungsrecht – was gilt? Was ist unter dem Grundsatz der Produktneutralität zu verstehen?

Insbesondere wird in diesem Seminar anhand von Fallstudien auf die unterschiedlichen Blickwinkel beim Thema Produktneutralität hingewiesen.

Dazu wird der Inhalt des Seminars durch praktische Beispiele, Tipps und Checklisten ergänzt.

Schwerpunkte in diesem Seminar:

  • Rechtliche Grundlagen zur „Produktneutralität“
  • Ausnahmen der Produktneutralität
  • Bedeutung des Richtfabrikates
  • Leistungsbestimmungsrecht der öffentlichen Hand
  • Verletzung der Produktneutralität
  • Grenzen der Beschaffungsfreiheit
  • Rechtsprechung zur Produktneutralität
  • Dokumentationsanforderungen bei der „Produktneutralität“

Die Seminarinhalte werden anhand praktischer Beispiele unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung vermittelt. Die Teilnehmer/innen können gern eigene Fallbeispiele in das Seminar einbringen.

Herr Dipl.-Ök. Jörg Brinkmann leitet das ABZ-Auftragsberatungszentrum und ist ehrenamtlicher Beisitzer bei der Vergabekammer des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen – in Lüneburg (seit 1999) und bei der Vergabekammer beim Bundeskartellamt in Bonn (seit 2001).

Zielgruppe:

Verwaltungsleitung, Führungskräfte und  Mitarbeiter:innen in der Beschaffung

Veranstaltungsdetails

Veranstaltungsdetails

Datum: 17. August 2026

Startzeit: 10:00

Endzeit: 16:00