Online-Seminar: Der Bauturbo in der kommunalen Planungs- und Genehmigungspraxis

Datum: 29. Juni 2026

375,00 

Veranstaltungsort

Online via ZOOM

ReferentIn

17 Plätze frei

Beschreibung

Diese Veranstaltung findet online via Microsoft Teams statt.

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ist nun seit einem halben Jahr in Kraft. Unter dem Schlagwort „Bauturbo“ werden Vereinfachungen bei der Erteilung von Befreiungen (§ 31 Abs. 3 BauGB), die erleichterte Genehmigung von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 3b BauGB) und weitere weitgehende Abweichungen vom Bauplanungsrecht (§ 246e BauGB) ermöglicht. Das Gesetz ist in der Praxis angekommen und viele Gemeinden haben sich auf den Weg gemacht, den Bauturbo zur Anwendung zu bringen. Das Ziel dieses Gesetzes ist die Beschleunigung der Schaffung von (insbesondere bezahlbarem) Wohnraum. Den Gemeinden kommt dabei die entscheidende Rolle zu. Alle Regelungen stehen unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde (§ 36a). Die umfassenden Neuregelungen haben zahlreiche Fragestellungen aufgeworfen.

Das Webinar gibt einen Überblick über die Beschleunigungsregelungen in §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b und 246e BauGB und erläutert selbstverständlich die für alle Regelungen geltende Zustimmungsmöglichkeit der Gemeinden gem. § 36a BauGB. Dabei werden die Chancen einerseits, aber auch die Risiken andererseits, die mit der Anwendung der „Bauturbo-Regelungen“ verbunden sind, aufgezeigt. Im Rahmen der gemeindlichen Zustimmung können städtebauliche Verträge zur Sicherung städtebaulicher Ziele und Anforderungen geregelt werden. Auch hierzu gibt es im Seminar praktische Hinweise über Regelungsinhalte und ihre Grenzen. Um den Gemeinden die Anwendung der Bauturbo-Regelungen zu erleichtern, kann die Erstellung von Leitlinien für die Anwendung des Bauturbos eine Option sein. Das Seminar gibt hier Hinweise auf Reglungsmöglichkeiten solcher Leitlinien, Vorschläge für die Verfahrensabläufe und zeigt darüber hinaus in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten auf, über städtebauliche Verträge – auch anstelle eines Bebauungsplans – städtebauliche Anforderungen zu sichern.

Zielgruppe:

Das Seminar ist im Wesentlichen gerichtet an Mitarbeitende der Kommunalverwaltung, die sich über die Inhalte des Bauturbo und seine praktische Anwendung informieren wollen.

Referent:

Der Referent, Dr. Gerhard Spieß, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter an der TU München, ist ausschließlich im Bereich des Städtebaurechts für Kommunen beratend und forensisch tätig. Er verfügt über zahlreiche praktische Erfahrungen aus kommunaler Sicht und bringt auf Grundlage zahlreicher Vorträge und Veranstaltungen u. a. zum Bauturbo eine umfassende Expertise zu diesem Thema mit.

Veranstaltungsdetails

Veranstaltungsdetails

Datum: 29. Juni 2026

Startzeit: 10:00

Endzeit: 16:00